Anfrage 0316/2018 zur Stadtratssitzung am 07.02.2018
Kurdische Symbole auf Kundgebungen (DIE LINKE)
Diverse Symbole kurdischer Organisationen, die selbst nicht in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt sind, wie die YPG und YPJ, sind auf Kundgebungen oftmals verboten und das Zeigen derer ist eine Straftat. das Zeigen der Symbole außerhalb von Demonstrationen und Kundgebungen ist unproblematisch. Zuletzt waren die entsprechenden Symbole auf einer Kundgebung in Mainz untersagt worden, die sich gegen den Einmarsch türkischer Truppen im nordsyrischen Kanton Afrin richtete. Kundgebungen in Demonstrationen mit dem gleichen Thema, wie beispielsweise in Köln, konnten die Symbole der Volksverteidigungseinheiten YPG und YPJ ungestraft nutzen. Die Demonstration in Köln wurde wegen des Zeigens anderer verbotener Symbole aufgelöst. Auch in anderen Städten konnten die Symbole der Konfliktpartei in Syrien gezeigt werden.
Wir fragen daher an:
1. Besteht die Stadtverwaltung Mainz grundsätzlich auf dem Verbot des Zeigens von YPG und YPJ Symbolen auf Kundgebungen und Demonstrationen, die einen kurdischen Hintergrund haben?
Falls Nein: Welche Kriterien müssen erfüllt oder vermieden werden, damit von einem Verbot dieser Fahnen abgesehen wird?
2. Wie bewertet die Stadtverwaltung Mainz, dass in anderen deutschen Städten das Demonstrationsrecht im selben Kundgebungs-/Demonstrationskontext weniger beschränkt wurde als in Mainz?
Proske, Jasper
Fraktionsvorsitzender
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